Kosten des Mediationsverfahrens

Jeden Medianten interessieren besonders die Kosten des 
Mediationsverfahrens.

Für die gerichtliche Güteverhandlung mit Mitteln der Mediation, 
also die "Mediation" durch dafür geschulte Richter, gelten die 
gesetzlichen Regelungen von Gerichtskostengesetz und 
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. es ist also zuerst förmlich 
Klage zu erheben und der gerichtliche Kostenvorschuss einzu-
bezahlen. Auch unterliegt man der Terminplanung des Gerichts.

Anders im Falle der außergerichtlichen Mediation. Hier fallen 
keine Gerichtskosten an. Der Mediator erhält eine Vergütung, 
die sich nach der Vereinbarung zwischen den Medianten und 
dem Mediator richtet.

Üblicherweise basiert die Vergütung des Mediators auf einem verein-
barten Stundensatz oder wird aus der (eingesparten) gerichtlichen 
Vergütung abgeleitet.

Maßgeblich ist weiter die Dauer des Verfahren, welche sich wiederum 
an der Komplexität des Streitgegenstandes ausrichtet.

Kalkuliert man mit einem Stundensatz von 150,00 € netto und 
beispielhaft 10 Zeitstunden, so ergibt sich eine Vergütung von        
1.500,00 € zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer von z. Zt. 285,00 €, 
also insgesamt 1.785,00 €. Bei 200,00 € Stundensatz ergibt sich 
eine Summe von 2.380,00 €.

Dieses erscheint auf den ersten Blick ein hoher Betrag. Streitet man 
jedoch um einen Betrag von 25.000,00 €, so entspricht der Betrag 
nicht einmal dem gesetzlichen Verzugszins von einen Jahr (Kaufleute).

Die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens betragen bei zwei 
Anwälten einschließlich der Gerichtskosten überschlägig  5.000,00 € 
(Gegenstandswert 25.000 €, außergerichtliche Tätigkeit und 1. Instanz 
ohne Einigungsgebühr).

Wesentlicher aber als die Kostenersparnis ist die Zeitersparnis.

Ein gelungenes Mediationsverfahren ist regelmäßig in der Lage, 
einen Konflikt in einem Zeitraum von max. 1 Monat zu lösen. Ab die-
sem Zeitpunkt sollen die Medianten ihren Kopf wieder frei für ihre 
eigentliche Tätigkeit haben.

In einem gerichtlichen Verfahren ist nach einem Monat regelmäßig 
der Gerichtskostenvorschuss einbezahlt und die Klage zugestellt worden, 
eine Dauer von insgesamt nur 9 Monaten wird als "schnell" empfunden.

Anwalts- und Gerichtskosten können Sie auf entsprechenden 
Internetseiten (Suchwörten: Rechtsanwalt Kostenrechner) für sich 
'selbst berechnen. Sprechen Sie mich an, gerne informieren ich Sie.

 

Gerne beraten ich Sie auch online (Zoom)!

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