Wie wähle ich einen Mediator aus?

 

Hier liegt ein erstes Problem darin, dass beide Parteien eines 
Mediationsverfahrens sich auf einen Mediator einigen müssen.

In einzelnen Glücksfällen gelingt es den Parteien, gemeinsam einen 
Mediator auszuwählen. 
 

Regelmäßig sieht jedoch nur eine der Konfliktparteien in der Mediation 
einen Weg zur Lösung. In einem solchen Falle kann der Mediator ver- 
suchen, mit der anderen Konfliktpartei Kontakt aufzunehmen um dort 
für eine Mediation zu werben. Gerne unterstütze ich Sie bei diesem 
Unterfangen. Bitte zögern Sie nicht, mich anzusprechen.
 

Wichtig ist im Ergebnis, dass beide Medianten Vertrauen zu dem 
Mediator finden. Jeder Mediator wird deshalb Verständnis dafür auf-
bringen, wenn die Parteien sich zuerst ein Bild von seiner Person 
machen wollen. 

Gerne stehe ich deshalb für ein unverbindliches Vorgespräch zur 
Verfügung.
 

Natürlich ist es ausgeschlossen, dass der Anwalt der eine Partei 
als Mediator ausgewählt wird.

 

Rechtsgebiete des Mediators

Ist es sinnvoll, den Mediator nach seinem Rechts- oder 
Fachgebiet auszuwählen?

Nach unserer Auffassung ja. So ist es insbesondere im Bereich des 
Baurechts von besonderer Bedeutung, dass der Mediator über 
Grundkenntnisse in Baurecht, Bautechnik und Baubetriebswirtschafts-
lehre verfügt. Entsprechendes gilt für gesellschaftsrechtliche Ausein-
andersetzungen, z. B. zwischen zwei Gesellschaftern einer GmbH.

Im familienrechtlichen Bereich kann es von Vorteil sein, ein familien-
rechtlich vorgebildeten Mediator auszuwählen, damit am Ende nicht 
Lösungen erarbeitet werden, welche rechtlich nicht zu vereinbaren 
sind. Es kann allerdings auch sinnvoll sein, einen Psychologen als 
Mediator auszuwählen.

Auch eine sog. Co-Mediation kommt in Betracht. Dabei wählen die 
Parteien zwei Mediatoren aus, z.B. einen Juristen und einen 
Bautechniker oder einen Juristen und einen Psychologen, 
welche die Mediation dann gemeinsam durchführen.

Wichtig ist es, dass die Parteien dem Mediator das notwendige 
Vertrauen entgegenbringen, um eine Lösung erarbeiten zu können.

 

Gerne beraten ich Sie auch online (Zoom)!

Neustrelitz                                                    
Seestr. 1 . D-17235 Neustrelitz
Tel. +49 - (0) 3981 - 21 49 00 . Fax 21 49 01

Neubrandenburg
Friedrich-Engels-Ring 48 . D-17033 Neubrandenburg (Zweigstelle)
Tel. +49 - (0) 395 - 37 99 76 77

Berlin
Oranienburger Str. 39 . D-10117 Berlin-Mitte (Zweigstelle)
Tel. +49 - (0) 30 - 24 34 25 20 . Fax 24 34 25
S-Bahn S1, S2, S25 Oranienburger Straße . Metroline M 1, M 5
U6 Oranienburger Tor

Mail . WEB
Kanzlei@Conze.de . www.Conze-Rechtsanwaelte.de

Bürozeiten
Montag bis Donnerstag 09.00 bis 18.00 Uhr . Freitag bis 16.00 Uhr
Termine nach Vereinbarung 

CONZE Mediation
Neustrelitz . Neubrandenburg . Berlin

Gemeinsam Konflikte lösen!

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Hier liegt ein erstes Problem darin, dass beide Parteien eines 
Mediationsverfahrens sich auf einen Mediator einigen müssen.

In einzelnen Glücksfällen gelingt es den Parteien, gemeinsam einen 
Mediator auszuwählen. 
 

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einen Weg zur Lösung. In einem solchen Falle kann der Mediator ver- 
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Wichtig ist im Ergebnis, dass beide Medianten Vertrauen zu dem 
Mediator finden. Jeder Mediator wird deshalb Verständnis dafür auf-
bringen, wenn die Parteien sich zuerst ein Bild von seiner Person 
machen wollen. 

Gerne stehe ich deshalb für ein unverbindliches Vorgespräch zur 
Verfügung.
 

Natürlich ist es ausgeschlossen, dass der Anwalt der eine Partei 
als Mediator ausgewählt wird.

 

Rechtsgebiete des Mediators

Ist es sinnvoll, den Mediator nach seinem Rechts- oder 
Fachgebiet auszuwählen?

Nach unserer Auffassung ja. So ist es insbesondere im Bereich des 
Baurechts von besonderer Bedeutung, dass der Mediator über 
Grundkenntnisse in Baurecht, Bautechnik und Baubetriebswirtschafts-
lehre verfügt. Entsprechendes gilt für gesellschaftsrechtliche Ausein-
andersetzungen, z. B. zwischen zwei Gesellschaftern einer GmbH.

Im familienrechtlichen Bereich kann es von Vorteil sein, ein familien-
rechtlich vorgebildeten Mediator auszuwählen, damit am Ende nicht 
Lösungen erarbeitet werden, welche rechtlich nicht zu vereinbaren 
sind. Es kann allerdings auch sinnvoll sein, einen Psychologen als 
Mediator auszuwählen.

Auch eine sog. Co-Mediation kommt in Betracht. Dabei wählen die 
Parteien zwei Mediatoren aus, z.B. einen Juristen und einen 
Bautechniker oder einen Juristen und einen Psychologen, 
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Wichtig ist es, dass die Parteien dem Mediator das notwendige 
Vertrauen entgegenbringen, um eine Lösung erarbeiten zu können.

 

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